Unter Photovoltaik oder Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Seit 1958 ist sie zur Energieversorgung der meisten Raumflugkörper im Einsatz. Inzwischen wird sie auch auf der Erde zur Stromerzeugung eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden und auf Freiflächen.
Der Name setzt sich aus den Bestandteilen Photos (Genetiv von altgr. f?? phos ‚Licht‘) und Volta (nach Alessandro Volta) zusammen. Die Photovoltaik gilt als Teilbereich der umfassenderen Solartechnik, die auch andere technische Nutzungen der Sonnenenergie einschließt.
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1. Siliziumzellen
2. III-V-Halbleiter-Solarzellen 3. II-VI-Halbleiter-Solarzellen
4. I-III-VI-Halbleiter-Solarzellen 5. Organische Solarzellen 6. Farbstoffzellen 7. Halbleiter-Elektrolytzellen
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Neben der Einspeisevergütung, die in Deutschland durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) geregelt ist, gibt es zwölf weitere Programme, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage fördern sollen.
Auf Bundesebene kann die sogenannte Investitionszulage für Photovoltaikanlagen im produzierenden Gewerbe und im Bereich der produktionsnahen Dienstleistungen in Form von Steuergutschriften genehmigt werden.
Daneben stellt die KfW-Förderbank folgende Programme zur Verfügung:
* KfW - Erneuerbare Energien - Standard * KfW - Kommunalkredit * BMU - Demonstrationsprogramm * KfW - Kommunal investieren
Die Fördergelder der KfW-Förderbank werden im Gegensatz zur Investitionszulage ausschließlich als Darlehen genehmigt und über die jeweilige Hausbank zur Verfügung gestellt.
Des Weiteren haben folgende Bundesländer eigene Solarfördergesetze erlassen:
* Bayern - Rationelle Energiegewinnung und -verwendung im Gewerbe - (Zuschuss) * Niedersachsen - Innovationsförderprogramm (Gewerbe) - (Darlehen / in Ausnahmen Zuschuss) * Nordrhein-Westfalen - progres.nrw „Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ - (Zuschuss) * Rheinland-Pfalz - energieeffiziente Neubauten - (Zuschuss) * Saarland - Zukunftsenergieprogramm Technik (ZEP-Tech) 2007 (Demonstrations-/Pilotvorhaben) - (Zuschuss)
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Überschüssiger Strom könnte auch durch im Fahrzeug integrierte[19] Akkumulatoren und Wechselrichter gespeichert und verbraucht werden, unter Verzicht auf konventionelle Antriebstechnik und dem dadurch bedingten Verlust von großen Teilen des Wirkungsgrads.
Allerdings kann jeder Akku nur eine begrenzte Zahl von Ladezyklen vollführen. Dann ist der Akku erschöpft und muss erneuert werden. Jeder Fahrzeugbesitzer, der seinen Akku zur Speicherung von regenerativer Energie zur Verfügung stellt, muss dies beim Anschluss an ein solches Speichernetz berücksichtigen. Die Nutzung seines Akkus muss von den Betreibern eines solchen Speichernetzes entsprechend bezahlt werden.
Außerdem ist das Gewicht heutiger Akkumulatoren ein weiterer Hindernisgrund. Denn ein schwerer Akku verbraucht in etwa seinen prozentualen Gewichtsanteil am Gesamtgewicht als Anteil an der Vortriebsenergie. Es wird im Moment intensiv an der Erhöhung der Leistungsdichte heutiger Akkus geforscht.
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